Präambel

Wir, das Kollektiv schickSAAL*, betreiben ein Hostel mit Café und Kneipe als klar anarchistisch, antikapitalistisch, antifaschistisch, antisexistisch, antirassistisch und queer-feministisch definierten Freiraum. Wir positionieren uns gegen Antisemitismus. Gemeinsam arbeiten wir im Kollektiv, damit auch wir uns wohlfühlen. Unseren Arbeitsplatz als Freiraum erleben und unseren Gästen auf ihrer Reise eine zauberhafte Zeit ermöglichen können.

Wir schaffen einen Ort für selbstverwaltetes Arbeiten mit fairer Bezahlung. Wir bestimmen unsere Strukturen selbst – hierarchiefrei und solidarisch. Keine*r ist Chef*in.

Basisdemokratisch organisiert, entscheiden wir alles gemeinsam und im Konsens. Dies bedeutet für uns, dass wir uns bemühen allen Meinungen Raum zu geben, um uns letztendlich auf ein gemeinsames Ergebnis zu einigen.

‚Lohn‘ richtet sich nicht nach Aufgaben oder Leistung, sondern nach persönlichen Bedarf, orientiert am zeitlichen Aufwand. Ziel ist es, solidarisch miteinander zu arbeiten, Verantwortungsbewusstsein für das Projekt mit persönlicher Entfaltungsmöglichkeit so zu verbinden, dass der Betrieb gut läuft und es allen Spaß macht!

Dass wir im Kollektiv arbeiten, ist eine politische Entscheidung, um mit den herrschenden Normen von Leistung und Zwang zu brechen. Das schickSAAL* ist nicht gewinnorientiert und versteht sich als kapitalismuskritisches Projekt und Teil eines Transformationsprozesses für eine solidarisch-libertäre Gesellschaft.

Wir sind überzeugt, dass ein Großteil gesellschaftlicher Probleme direkt durch kapitalistische Zwänge verschuldet werden, bzw. mit diesen zusammenhängen. Wir unterstützen kollektive Strukturen und möchten dazu anregen, über innere und äußere Wertesysteme nachzudenken.

Da wir uns wünschen, dass sich möglichst Viele für das Arbeiten in kollektiven, selbstverwalteten Strukturen entscheiden, werden wir all unsere Erfahrungen und unser Wissen transparent machen. Durch diese Offenheit nach außen, möchten wir Konkurrenzmechanismen entgegenwirken und ein solidarisches Miteinander leben.

Wir schicken diese Idee mit unseren Gästen auf die Reise und mischen uns darüber hinaus ins gesellschafts-politische Geschehen ein.

Dem Kollektiv liegt dieses Statut zu Grunde, in welchem Regelungen zu relevanten Bereichen festgelegt sind – strukturierte Selbstverwaltung ohne den Charme und die Lebendigkeit des Chaos zu verlieren.

1. Allgemeines

Dieses Statut konstituiert das Kollektiv, regelt das Verhältnis der Kollektivmenschen untereinander und dient als Grundlage für ein entspanntes Miteinander. Die Rechtsform der Körperschaften schickSAAL*-Verein zur Förderung kollektiven Wirtschaftens e.V., kolle7 e.V., sowie der SaalSieben GmbH und Kollektiv7 GmbH gelten nur formaljuristisch im Rechtsverhältnis nach außen.

Alle unterzeichnenden Personen legen dieses Statut für sich als einzig verbindliche Regelung der Zusammenarbeit und gegenseitigen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Projekt schickSAAL* fest.

Notwendige Vorstände, Geschäftsführer*innen oder sonstige im herkömmlichen Sinne formal-hierarchische Personen o.g. Körperschaften sind durch dieses Statut vertraglich weisungsgebunden an die Entscheidungen des Kollektiv-Plenums. Sie verzichten hiermit unwiderruflich auf alle ihnen aus ihrer Stellung in Verein bzw. GmbH erwachsenden rechtlichen Ansprüche.

Im Gegenzug übernimmt das basis-Kollektiv gemeinsam die volle rechtliche und finanzielle Verantwortung für das Gesamtprojekt. Das basis-Kollektiv entlastet somit Vorstände, Geschäftsführer*innen oder sonstige im herkömmlichen Sinne formal-hierarchische Personen o.g. Körperschaften von der aus ihrer Position entstehenden rechtlichen und finanziellen Haftung.

Dieses Statut ist für alle Kollektivmenschen bindend und wird bei Eintritt ins basis-Kollektiv durch Unterschrift bestätigt.

2. Strukturen

Wir sind der Überzeugung, dass alle Menschen gleichwertig sind. Das schickSAAL* ist ein Kollektivbetrieb ohne Chef*in und formale Hierarchien. Wir sind uns bewusst, dass es ungewollte Hierarchien geben kann – wir werden mit jeglichen Hierarchien möglichst transparent und reflektiert umgehen, mit dem Ziel, diese möglichst abzubauen.

Jeder Mensch kann in das basis-Kollektiv einsteigen. Dies ist durch eine festgelegtes Prozedere, die Kennenlernphase ‚Franzi‘, möglich. Die Menschen im basis-Kollektiv übernehmen gemeinsam die gesamte Verantwortung für das gesamte Projekt. Menschen können darüber hinaus mit unterschiedlichem Einsatz mitmachen – jobben, Plena besuchen, uns sporadisch unterstützen.

Das Kollektiv setzt sich aus dem basis-Kollektiv und dem aktiv-Kollektiv zusammen:

basis-Kollektivista

definieren sich durch

  • regelmäßige Teilnahme am Plenum
  • unterschriebenem Statut (gelesen/verstanden/Verantwortung tragen)
  • Vereinsmitgliedschaft (Kolle7 e.V.& schickSAAL* – Verein zur Förderung kollektiven Wirtschaftens e.V.)
  • beendete Kennenlernphase ‚Franzi‘

aktiv-Kollektivista

definieren sich durch

  • regelmäßige Teilnahme am Plenum
  • Arbeitsvertrag bei der kollektiv7 GmbH
  • unterschriebenem Statut (gelesen/verstanden/unterstützen der Idee)
  • beendete Einarbeitungsphase ‚Oona‘

Langfristig kann das Projekt nur funktionieren wenn ausreichend Menschen im basis-Kollektiv sind, also verlässlich dabei und die Verantwortung mittragen. Deswegen werden wir die aktiv-Kollektivista nach spätestens 6 monatiger Tätigkeit ansprechen ob sie ins basis-Kollektiv wollen.

Das Kollektiv kommt wöchentlich zum Plenum zusammen. Das Plenum ist mit mindestens 2/3 aller basis-Kollektivista beschlussfähig. Das Plenum ist für alle offen.

Entscheidungen werden auf den Plena im Konsens getroffen. Jeder Kollektivmensch kann ein Veto einlegen. Dieses muss wohlüberlegt, begründet und verantwortungsbewusst geäußert werden. Schwierige Entscheidungen bekommen einen zeitlichen Aufschub und genügend Raum, bis ein Konsens gefunden wird.

Die Aufnahme ins aktiv-Kollektiv erfolgt, nach der Einarbeitungsphase ‚Oona‘, durch

  • ein Gespräch mit zwei basis-Kollektivista
  • ein Kennenlernen des gesamten basis- & aktiv-Kollektivs
  • einen Konsens des gesamten basis- & aktiv-Kollektivs für die Aufnahme
  • lesen und unterschreiben des Statuts als gelesen/verstanden/unterstützen der Idee

Die Aufnahme ins basis-Kollektiv erfolgt, nach der Kennenlernphase ‚Franzi‘, durch

  • die Entscheidung mitmachen zu wollen
  • einen Konsens des basis-Kollektivs für die Aufnahme
  • unterschreiben des Statuts als gelesen/verstanden/Verantwortung tragen

Austritt aus dem basis-Kollektiv

  • Ein regulärer Austritt aus dem basis-Kollektiv wird mindestens drei Monate vorher auf dem Plenum bekanntgegeben. Dies ist notwendig damit ausreichend Zeit bleibt, Ersatz zu finden. Das Arbeitsverhältnis und die Zugehörigkeit im basis-Kollektiv sowie o.g. Körperschaften enden mit allen Rechten und Pflichten zum gemeinsam vereinbarten Zeitpunkt.
  • Unter besonderen Umständen ist ein Austritt aus dem basis-Kollektiv jederzeit, durch Erklärung im Plenum möglich. Dies beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung.

Beim Austritt unter besonderen Umständen bleibt der Kollektivmensch für einen Zeitraum von weiteren 6 Monaten nach dem Austritt mit allen Rechten und Pflichten an dieses Statut gebunden (außer der Erfüllung des abgesprochenen Arbeitspensums und der obligatorischen Teilnahme an Plena). Die Dauer dieses Zeitraums kann in gegenseitigem Einvernehmen zwischen basis-Kollektiv und austretender Person verkürzt werden.

  • Beim Austritt aus dem Kollektiv besteht kein Anrecht auf einen Teil des Betriebsvermögens.

Ausschluss aus dem Kollektiv

  • Der Ausschluss von Kollektivmenschen gegen deren Willen muss grundsätzlich möglich sein, um ein Fortbestehen des Kollektivs zu gewährleisten, wenn im Konfliktfall keine Lösungsstrategien gefunden werden können.

  • Grund für einen Ausschlussverfahren kann ein mehrfacher Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Statuts sein, oder eine zwischenmenschliche Problematik. Dies muss im Plenum benannt, diskutiert und schriftlich festgehalten werden.

  • Jeder einzelne Ausschluss muss vom Gesamtkollektiv einstimmig, ausgenommen der vom Ausschluss betroffenen Person, beschlossen werden.

  • Ein Ausschluss leitet ein Schiedsverfahren (siehe 4.) zwischen der betroffenen Person und den verbleibenden Kollektivmenschen ein, dessen Ergebnis die Ungültigkeit des Ausschlusses sein kann.

  • Wird ein Ausschluss im Schiedsverfahren bestätigt, erfolgt der sofortige Ausschluss aus dem Kollektiv. Die für den Austritt unter besonderen Umständen geltende 6 Monate andauernde Bindung gilt für den Ausschluss nicht.

3. Arbeitsorganisation

Die anfallenden Aufgaben sind in verschiedene Rollen (Schichten) verteilt. Den jeweiligen Rollen liegt eine Beschreibung zur Orientierung zu Grunde.

Jede*r arbeitet und beteiligt sich selbstverantwortlich mit Vertrauensvorschuss im Sinne dieses Statuts sowie des Konzeptes.

Nach Möglichkeit sollen alle in den verschiedenen Rollen rotieren. Dabei berücksichtigen wir Lebenssituationen und persönliche Ressourcen – diese wollen wir, wenn gewünscht, fördern und erweitern.

Arbeitszeiten

Die Arbeitszeiten werden im Plenum gemeinsam festgelegt und eingeteilt.

Bei der Verteilung der Arbeitszeiten stehen die Bedürfnisse jedes*r Einzelnen im Vordergrund, wobei alle gemeinsam dafür verantwortlich sind, dass die notwendigen Arbeitszeiten entsprechend den Öffnungszeiten abgedeckt sind. Die Maximalarbeitszeit beträgt 30 Std./Woche. Gleichzeitig wollen wir vermeiden, dass durch unterschiedliche Arbeitszeiten Wissenshierarchien entstehen. Informelle Hierarchie kann eine zu hohe Belastung und Überverantwortung der evtl. ‚besser‘ Informierten mit sich bringen.

Urlaub – Betriebsferien – Auszeiten

Urlaubszeiten werden individuell gewählt. Diese müssen in den Betriebsalltag passen und werden im Plenum entschieden.

Betriebsferien und/oder Auszeiten müssen im Plenum entschieden werden.

4. Zwischenmenschlicher Umgang & Konfliktbearbeitung

Weder gilt „Kunde ist König“, noch steht der Umsatz im Vordergrund. Sexismus, Homophobie, Antisemitismus und Rassismus haben keinen Platz. Nicht nur Gäste, sondern auch alle Kollektivmenschen sollen sich wohlfühlen. Wir gehen wohlwollend und respektvoll miteinander um.

Das Kollektiv nimmt sich Zeit zur Reflexion der Gruppendynamik und holt sich nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, Supervision/Moderation von außen.

Konflikte werden bestenfalls anhand eines Stufenkonzepts bearbeitet:

  1. Zweiergespräch → 2. Gespräch im Plenum → 3. Hilfe von außen.

Bei intern nicht lösbaren Konflikten dürfen sich die Konfliktparteien einer Unterstützung von außen (zB. Mediation, Schiedsgericht) nicht verweigern.

Die unterzeichnenden Personen dieses Statuts verzichten darauf, zur Durchsetzung individueller Ansprüche ein staatliches Gericht anzurufen. Stattdessen verpflichten sie sich, unter Verzicht auf alle Rechtsansprüche die Entscheidung eines Schiedsgremiums zu akzeptieren.

Ein Schiedsspruch ist für die Konfliktparteien bindend und kann für vollstreckbar erklärt werden.

Ein Schiedsverfahren ist in diesem Statut vorgesehen.

Jeder Kollektivmensch hat jederzeit das Recht, ein Schiedsverfahren (im Sinne der Zivilprozessordnung) einzuleiten, falls einer der folgenden Gründe vorliegt:

  • Das Verhalten eines Kollektivmenschen oder ein Beschluss des Plenums verletzt die Persönlichkeitsrechte oder die Menschenwürde eines Kollektivmenschen.
  • Das Verhalten eines Kollektivmenschen oder ein Beschluss des Plenums ist sexistisch, rassistisch, faschistisch, militaristisch, homophob, antisemitisch oder gewaltverherrlichend.
  • Das Verhalten eines Kollektivmenschen oder ein Beschluss des Plenums verstößt gegen dieses Statut.

Das Plenum kann eine externe Kontrollinstanz (Organisation, Einzelperson) benennen, welche befugt ist, unter den selben Bedingungen wie ein Kollektivmensch ein Schiedsverfahren einzuleiten.

Das Schiedsgremium hat drei Mitglieder. Je ein Mitglied des Schiedsgremiums wird von jeder Konfliktpartei ernannt, das dritte wird einvernehmlich von den beiden ersten Mitgliedern des Schiedsgremiums ernannt. Die Mitglieder des Schiedsgremiums sind in keinem Fall Kollektivmenschen.

Aufgabe des Schiedsgremiums ist es, die Verhandlungen der Konfliktparteien zu moderieren oder in Einzelgesprächen mit den Konfliktparteien nach Lösungsalternativen zu suchen.

Erst wenn auf diesem Weg keine Einigung möglich ist, entscheidet das Schiedsgremium den Streitfall. Das Schiedsgremium entscheidet mit einfacher Mehrheit. Grundlage für die Entscheidungen des Schiedsgerichts ist dieses Statut und die darin zum Ausdruck kommenden Absichten und Werte. Der Rechtsweg zu einem staatlichen Zivilgericht ist ausgeschlossen.

5. Überschüsse

Das schickSAAL* arbeitet nicht nach dem Prinzip der Profitmaximierung und strebt daher keinerlei Überschüsse an.

Sollten wir dennoch Überschüsse erwirtschaften, dürfen diese nicht an Kollektivmenschen ausgezahlt werden, sondern werden an andere kollektive Strukturen und Projekte umverteilt. Welche Projekte dies sind, wird jeweils im Plenum beschlossen.

6. Bezugsquellen

Bei den Bezugsquellen jeglicher Produkte legen wir das Hauptaugenmerk auf kollektive, direkt-kooperative Strukturen. Dieser Anspruch wird wohl nicht durchgängig umsetzbar sein, da es manches gar nicht diesen Kriterien entsprechend gibt. Wir werden versuchen, eine verträgliche Variante zu finden und manches wird es schlicht nicht geben.

Unsere Kooperationspartner*innen sind gerne auf unseren Plena gesehen.

7. Transparenz

Das schickSAAL* legt Wert auf größtmögliche Transparenz.                    Aber: „Anna und Arthur halten trotzdem das Maul!“

Wir schützen im Sinne des Datenschutzes persönliche Grenzen jeder*s Einzelnen.

8. Entlohnung

Alle bezahlten Tätigkeiten, aller Personen werden nach dem gleichen Prinzip entlohnt. Die Entlohnung darf maximal doppelt so hoch wie der jeweils aktuelle Mindestlohn sein. Notwendige Vorstände, Geschäftsführer*innen oder sonstige im herkömmlichen Sinne formal-hierarchische Personen erhalten hierfür keinen Lohn. Hierbei ist wichtig zu bedenken, dass diese Personen, diese notwendigen Aufgaben auch nicht erledigen, sondern diese durch das Gesamt-Kollektiv erledigt werden.

9. Auflösung

Die Auflösung des Kollektivs muss im Kollektiv-Plenum entschieden werden.

Ein bei Auflösung eventuell anfallender Gewinn (Überschuss nach Ausgleich aller Verbindlichkeiten, Rückzahlungen aller Darlehen, vollständige Kapitalneutralisierung und Auszahlung von Rücklagen für betriebliche Sozialleistungen) wird nicht an Kollektivmenschen ausgezahlt, sondern in einem im Plenum festzulegendem Verhältnis für die folgenden Zwecke verwendet:

  • Unterstützung für die Gründung neuer Kollektive
  • Spenden an soziale oder libertäre Projekte
  • Spenden an Kooperativen und Produzent*innen
  • Aufbau von solidarischen Alternativen zur neoliberalen Marktlogik

10. Scheiterkriterien

Ein Scheitern kann nur im Plenum beschlossen werden.

Als Scheiterkriterien gelten:

  • Insolvenz der Kollektiv7 GmbH
  • wiederholte und/oder mehrfache Verstöße des Kollektivs gegen das Statut
  • Das Scheitern eines Schiedsverfahrens
  • weniger als 3 Personen im basis-Kollektiv

Wenn ein Scheiterkriterium greift, wird der Betrieb eingestellt. Die Kollektiv7 GmbH wird abgewickelt und aufgelöst.

Die Räumlichkeiten bleiben ein selbstverwaltetes Hausprojekt im Mietshäuser Syndikat. Die SaalSieben GmbH bleibt Hauseigentümerin. Der schickSAAL*-Verein zur Förderung kollektiven Wirtschaftens e.V. und die Mietshäuser Syndikat GmbH bleiben weiterhin einzige Gesellschafter*innen der SaalSieben GmbH.

Das bisherige Kollektiv fungiert unterstützend, bis sich eine stabile Bewohner*innengruppe gefunden hat und den schickSAAL*-Verein zur Förderung kollektiven Wirtschaftens e.V. sowie die SaalSieben GmbH übernommen hat.

Der kolle7 e.V. wird aufgelöst.

11. Veränderungen am Statut

Veränderungen können nur im Plenum entschieden werden und bedürfen zu ihrer Wirksamwerdung der Schriftform.Das gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel. Veränderungen müssen sich an den ethisch/moralischen Vorstellungen der Präambel dieses Statutes messen. Eine Reflexion mit befreundeten Kollektivstrukturen ist vorab notwendig.

12. Schlussbestimmungen

Eine etwaige Ungültigkeit oder Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des gesamten Statuts nicht. Sollten sich einzelne Bestimmungen als ungültig oder unwirksam erweisen, so sind diese Bestimmungen so zu verändern oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen oder unwirksamen Bestimmung beabsichtigte Zweck bestmöglich erreicht wird.

Dieses Statut ist der Binnenvertrag zwischen den Körperschaften,(schickSAAL* Verein zur Förderung kollektiven Wirtschaftens e.V., SaalSieben GmbH, kolle7 e.V. und Kollektiv7 GmbH) und jedem basis-Kollektivmenschen und somit bindender Vertrag, der die kollektive Verantwortung auf rechtlicher und finanzieller Ebene für das Gesamtprojekt zum Ausdruck bringt.

Neue basis-Kollektivmenschen bekommen von mindestens zwei „alten“ basis-Kollektivmenschen das Statut erläutert. Das Statut wird von jedem basis-Kollektivmenschen unterschrieben.